Montag, 3. April 2017

Wir haben sie bestellt und erhalten: Die Umweltplakette in Frankreich

Umweltzonen und Vignettenpflicht ab 01.04.2017 in Frankreich

Anfang Juli 2016 wurde in Frankreich die Umwelt-Plakette Crit'Air und die dazugehörigen Umweltzonen, zuerst in Paris (Bitte Impressum beachten!), Lyon (Bitte Impressum beachten!) sowie Grenoble (Bitte Impressum beachten!), eingeführt.
Es handelt sich hierbei um eine Vignette, die an die Windschutzscheibe des betreffenden Fahrzeuges geklebt werden muss (ähnlich dem System in Deutschland). Allerdings gibt es in unserem Nachbarland 6 dieser Plakette. Die Fahrzeuge werden nach dem Jahr Erstzulassung, der Abgaswerte, der Art des Kraftstoffes bzw. Antrieb etc. eingeteilt

Kategorie 0: Alle emissionsfreien Fahrzeuge, dazu zählen Elektrofahrzeuge und mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge
Kategorie 1: Benziner der Kategorien EURO 5 und 6 mit Erstzulassung ab Januar 2011, mit Erd- bzw. Autogas betriebene Fahrzeuge
Kategorie 2: Benziner der Kategorie EURO 4 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010 sowie Dieselfahrzeuge EURO 5 und 6 mit Erstzulassung ab 1. Januar 2011.
Kategorie 3: Benziner der Kategorie EURO 2 und 3 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und 31. Dezember 2005 sowie Dieselfahrzeuge EURO 4 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2006 und 31. Dezember 2010.
Kategorie 4: Dieselfahrzeuge der Kategorie EURO 3 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2005.
Kategorie 5: Dieselfahrzeuge der Kategorie EURO 2 mit Erstzulassung zwischen dem 1. Januar 1997 und dem 31. Dezember 2000.

die unterschiedlichen Plaketten


Keine Plakette erhalten PKW und Nutzfahrzeug (<3,5 t) mit Erstzulassung vor dem 01.01.1997, Zweiräder mit Erstzulassung vor dem 01.06.2000 sowie LKW und Busse mit Erstzulassung vor dem 01.10.2001.

Die Einrichtung der Umweltzonen und die Einteilung obliegt der jeweiligen Kommunen. Zur Zeit dürfen Fahrzeuge noch mit allen sechs Kategorien in die Umweltzonen hinein. Sofern nicht anders angegeben gilt das Einfahrtverbot ohne Vignette in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr.
Wie bereits oben beschrieben gibt es zur Zeit nur in Paris (Bitte Impressum beachten!), Grenoble (Bitte Impressum beachten!) und Lyon (Bitte Impressum beachten!) eine solche Umweltzone. Für Straßburg ist die Einrichtung für Herbst 2017 in Planung ebenso plant die Stadt Lille in Kürze eine solche Zone.



Allerdings wollen folgende Kommunen in den kommenden Jahren ebenfalls solche Zonen einrichten:
Avignon, Arras, Annemasse, Bordeaux, Cannes, Clermont-Ferrand, Champlan, Côte Basque-Adour, Dunkerque, Dijon, Epernay, Faucigny, Glières Bonneville,  Le Havre, Montpellier, Paris (bereits seit Juli 2016), Reims, Rouen, Saint-Etienne, Strasbourg, Saint Maur-des-Fossés, Toulouse, Vallée de la Marne

Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie PKW´s behandelt.

Sobald die Verordnung gilt, kostet das Fahren ohne Vignette in einer Umweltzone ein Bußgeld von 68 € für PKW und 135 € für LKW und Busse.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen
Einige Fahrzeuge sind von der Pflicht einer Crit’Air Vignette befreit. Hier handelt es sich vor allem um Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, usw.). Laut Dekret n°2016-847 vom 28. Juni 2016 benötigen Fahrzeuge, die einen Parkausweis für Behinderte tragen, keine solche Vignette. Die Parkausweise für Behinderte sind in Europa überall gleich, so dass Fahrzeuge behinderter Menschen auch im Ausland erkennbar sind. Privatfahrzeuge können unter bestimmten Umständen auf Antrag bei der Kommune von der Crit’Air Vignette befreit werden. Hier gibt es insbesondere Möglichkeiten für Oldtimer, alte touristische Fahrzeuge, Pannendienste o.Ä.

Das Zusatzschild unter dem Umweltzonen-Schild
Für Fahrer älterer PKW und Nutzfahrzeuge mit Zulassungsdatum vor dem 01.01.1997 und Motorräder/ Leichtfahrzeugen mit Zulassungsdatum vor dem 01.10.2000 ist dennoch ein Zusatzschild unter einem Verbotsschild zur ZCR zu beachten. Es ist ein Zusatzschild, welches bereits seit dem 01.09.2015 unterhalb der ZCR-Schilder angebracht ist.Fahrzeuge der „Categorie 1“ bezeichnen nach geltender französischer Klassifizierung Fahrzeuge, deren Schadstoffemissionen so hoch sind, dass diese in der Zeit 08h-20h in keine Umweltzone einfahren dürfen. Dies waren bisher also nur LWK und Busse mit einem Zulassungsdatum vor dem 01.10.2001.Da nun aber seit dem 01.07.2016 alle Fahrzeuge (PKW, LKW, Busse und Zwei-, Drei- und Vierräder) dieser „Categorie 1“ nicht mehr in ZCR-Umweltzonen fahren dürfen, wird aller Wahrscheinlichkeit nach der Hinweis „3,5 t“ in der nächsten Zeit von den Behörden entfernt werden.Einfahrverbote gelten übrigens, wenn nicht anders kommuniziert, immer Montag bis Freitag von 08 Uhr bis 20 Uhr, obwohl dies auf dem Zusatzschild so nicht erkennbar ist.Für alte Busse M2 und M3 sowie für LKW N2 und N3 gilt das Fahrverbot jedoch von Montag bis Sonntag, sofern diese vor dem 01.10.2001 zugelassen sind.
Zusatszschild
Dieses Zusatzschild bedeutete bisher, dass kein LKW oder Bus mit einem Gewicht von 3,5 t oder mehr der „Categorie 1“ zwischen 08h und 20h in die ZCR-Zone einfahren darf.

Es gibt 2 Möglichkeiten die Plakette zu bestellen. Zum einen über den Anbieter www.green-zones.eu (Bitte Impressum beachten!). Dieser bietet ausführliche Informationen u.a in deutscher Sprache zu den Umweltzonen in Frankreich und der Plakette Crit'Air. Im Bestellshop (ebenfalls auf Deutsch) kann die Plakette für 29,65€ erworben werden.Weiterhin kann die Plakette ab sofort über die Seite des französischen Umweltministeriums für 4,80€ bestellt werden. Zur Bestellung über www.certificat-air.gouv.fr (Bitte Impressum beachten!) (frz., engl.; allerdings nur Kreditkartenzahlung möglich).

Wir haben die Plakette bei www.certificat-air.gouv.fr (Bitte Impressum beachten!) bestellt. Die Kosten lagen wirklich bei 4,80 € inkl. Versand. UPDATE April 2017: Zwischen Bestellung und Erhalt lagen bei uns fast 2 Monate Wie wir es von anderen Besteller erfahren, dauert der Versand der Plakette nur noch eine bzw. zwei Woxhen. Diese längerer Lieferzeit sollte bei der Bestellung berücksichtigt werden. Bei dem zweiten Versender handelt es sich scheinbar um einen kommerziellen Händler, vielleicht ist deshalb auch der Preis um fast das 8-fache höher.

Weitere Informationen: http://de.france.fr/de/info/umweltzonen-frankreich (Bitte Impressum beachten!)